Laien in der Gerichtsbarkeit

Geschichte und aktuelle Perspektiven

 

             

8.-10. November 2017

Landesgericht für Strafsachen und Juridicum
1080 Wien, Landesgerichtsstraße 11 bzw Wickenburggasse 22
1010 Wien, Schottenbastei 10-16

 

In den vergangenen Jahrzehnten war die rechtshistorische Forschung vom Narrativ der (juristischen) Professionalisierung beherrscht, welche als zentrales Charakteristikum der neuzeitlichen Rechtsentwicklung seit der sogenannten "Rezeption" im 16. Jahrhundert verstanden wurde. Auch Organisations- und Verfahrensrecht erschienen demnach geprägt von einer sukzessiven Verdrängung der nicht juristisch gebildeten Laien durch eine immer umfassender ausgebildete Fachelite. Dieser waren bereits mehrere Tagungen gewidmet, die vom Institut für Rechts- und Verfassungsgeschichte in Kooperation mit juristischen Berufsvereinigungen (Vereinigung der österreichischen Richterinnen und Richter, Vereinigung der österreichischen Staatsanwältinnen und Staatsanwälte) veranstaltet wurden.

Bei der diesjährigen Tagung stehen nun die juristischen Laien im Zentrum. Entgegen dem oben genannten Narrativ spielten Laien in der Justiz des 19. und 20. Jahrhundert nämlich durchaus eine wichtige Rolle. Insbesondere im Strafverfahren war Laienbeteiligung seit dem Vormärz eine wesentliche revolutionäre Forderung. Die Vorträge der Tagung werfen zunächst einen Blick auf verschiedene Ebenen der Gerichtsbarkeit im Heiligen Römischen Reich deutscher Nation; sodann verfolgen sie die Geschichte der Geschworenengerichtsbarkeit vom 19. Jahrhundert bis zu den aktuellen Reformdiskussionen, wobei auch die Bedeutung des Laienelements für die nationalsozialistische Gerichtsbarkeit sowie für die Bewältigung des NS-Unrechts beleuchtet wird. Einen weiteren Schwerpunkt bildet der Rechsvergleich: Neben der englischen Jury werden besonders die Rechtsordungen von Nachfolgestaaten der Habsburgermonarchie in den Blick genommen. Schließlich widmen sich einige Vorträge auch der oftmals vergessenen Laienbeteiligung an der Justiz jenseits des Strafrechts, im Handels- und Arbeitsrecht, im Disziplinarrecht der Beamten und im Rahmen alternativer Streitbeilegungsmodelle.